Kosten in der Kindertagespflege

 

Die Kosten für die Betreuung richten sich nach dem Einkommen. Dazu gehören sämtliche Einkommensbestandteile ohne Abzugsmöglichkeiten beider Eltern und die in der Kindertagespflege betreuten Kinder. Zugrunde gelegt wird das Familieneinkommen der letzten 12 Monate. Eltern müssen eine Selbsteinschätzung abgeben.

 

 

Hier eine Auflistung der zu berücksichtigen Einkommen:

 

  • Bruttoeinkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit (inkl. Spesen und Trennungsgeld), 
  • Arbeitslosengeld
  • Kindergeld der Kinder, für die Kindertagespflege in Anspruch genommen wird
  • Elterngeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Miet- und / oder Pachteinnahmen und Kapitalerträge
  • BAföG oder BAB
  • Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ("Hartz IV"), SGB XII (Sozialhilfe) und ähnliches
  • Renten / Pensionen
  • Aufwandsentschädigungen (außer für Ratsmitglieder)
 

 

Für die Kostenbeiträge gilt folgende Staffelung:

 

unter 37.000 € betragen die Kosten pro angefangene Std.: 1,00 €

ab 37.500€ bis 50.000 € betragen die Kosten pro angefangene Std.: 1,50 €

über 50.00€ betragen die Kosten pro angefangene Std.: 2,00 €

 

 

Interessant zu wissen:

 

Werden zwei Geschwisterkinder in der Kindertagespflege betreut, reduziert sich der Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für jedes weitere Kind entfällt der Kostenbeitrag. Das älteste Kind wird dabei als 1. Kind gerechnet. In jeder Einkommensgruppe besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags zu stellen. Diesen gibt es in den Familienservicebüros.

 

Die Bezuschussung einer Tagesmutter, eines Tagesvaters erfolgt über das zuständige Familienservicebüro.

Hier finden Sie uns

Tageselternverein für den Altkreis Bersenbrück e.V.
Devern 11B

49635 Badbergen

Kontakt

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